Erdbestattung
Klassische Beisetzung in einem Sarg
Bei der klassischen Erdbestattung wird die verstorbene Person in einem Sarg in einem Erdgrab beigesetzt.
In Deutschland gibt es eine Friedhofspflicht, der Leichnam muss demnach auf einem dafür vorgesehenen Friedhof bestattet werden.
Grundsätzlich kann der Friedhof frei gewählt werden, jedoch gibt es nur in der Stadt oder Gemeinde, in dem die verstorbene Person gemeldet war, Anspruch auf einen Grabplatz.
In Hessen dürfen Verstorbene frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet werden. Die Beerdigung ist innerhalb von vier Tagen durchzuführen.
Für die gesamte Planung der Bestattung bleibt also nur wenig Zeit.
Auf Antrag bei der örtlichen Ordnungsbehörde lassen sich diese Fristen in gegebenen Fällen auch verkürzen oder verlängern.
Je nach Stadt oder Gemeinde und Friedhof gelten hier andere Vorschriften bzgl. Bestattungsmöglichkeiten, Ruhezeiten, Friedhofsgebühren usw.
Gerne beraten wir Sie hier zu den verschiedenen Möglichkeiten auf Ihrem gewünschten Friedhof.